Richtlinien für grenzüberschreitende Fahrten
Die Fahrzeuge dürfen in allen europäischen Ländern gefahren werden, mit Ausnahme von Albanien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, der Region Kaliningrad, der Türkei und der Ukraine. Für grenzüberschreitende Fahrten fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Kunden sind nicht verpflichtet, die Vermieterfiliale über ihre Absicht zu informieren, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, und es ist keine vorherige Genehmigung erforderlich.