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Richtlinie zur Grenzüberschreitung und zum Transport

Fahrzeuge dürfen mit der Fähre oder dem Zug transportiert werden, sofern die Fahrt innerhalb der im Mietvertrag zugelassenen Länder bleibt und sowohl der Abfahrts- als auch der Zielort innerhalb des geografischen Geltungsbereichs liegen. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Grenzüberschreitung.