Richtlinie zur Grenzüberschreitung und zum Transport
Fahrzeuge dürfen mit der Fähre oder dem Zug transportiert werden, sofern die Fahrt innerhalb der im Mietvertrag zugelassenen Länder bleibt und sowohl der Abfahrts- als auch der Zielort innerhalb des geografischen Geltungsbereichs liegen. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Grenzüberschreitung.