Ausschlüsse/Nichtigkeit der Haftungsbeschränkung
Haftungsbeschränkung im Schadensfall und Diebstahlschutz (CDWTP) deckt Folgendes nicht ab: Reifenpannen, Schäden an den Rädern, Schäden im Innenraum, Falschbetankung, Schäden am Dach, Schäden am Unterboden, Schäden an Leuchten oder Schweinwerfern, Schäden durch Witterungseinflüsse, Naturkatastrophen, Schäden durch Ausschreitungen oder innere Unruhen sowie Schäden durch gefährliche Substanzen. Haftungsbeschränkung im Schadenfall und Diebstahlschutz (CDWT) wird nichtig, wenn der Schaden durch Folgendes verursacht wurde: Versäumnis, die Fahrzeugschlüssel sicher zu verwahren, Versäumnis, das Fahrzeug abzuschliessen, unbefugte Reparaturen am Fahrzeug, Nutzung durch einen unbefugten Fahrer, Nutzung durch einen Fahrer ohne Führerschein, Nutzung zu gewerblichen Zwecken, Nutzung des Fahrzeugs für illegale Zwecke oder zur vorsätzlichen Verursachung von Personen- oder Sachschäden, Rennen, als Führungsfahrzeug, Fahrunterricht, Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Nutzung des Fahrzeugs im Ausland ohne unsere Genehmigung, Überbeladung des Fahrzeugs mit mehr Insassen als Sicherheitsgurte vorhanden sind, Abschleppen oder das Verlassen einer regelmässig instand gehaltenen Strasse, Verwendung im Gelände, Transport gefährlicher oder schädlicher Substanzen oder vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Handlungen.