Zusatzhaftpflichtschutz
Der Zusatzhaftpflichtschutz (Haftpflicht gegenüber Dritten) ist gesetzlich vorgeschrieben und in allen Tarifen enthalten. Alle Fahrzeuge unserer Flotte sind gegen Sachschäden oder Verletzungen versichert, die Dritten oder dem Eigentum Dritter infolge eines Unfalls mit dem Mietfahrzeug verursacht werden. Sie müssen alle Bedingungen des Vermieterunternehmens einhalten, um die Leistungen der Versicherungsbestimmungen in Anspruch nehmen zu können.