Mietrichtlinien Enterprise Minilease

Mietdauer, Vertragsbeginn und Vertragsende

Die Mindestmietdauer beträgt 30 Tage, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Das Mietverhältnis beginnt am vereinbarten Liefer-, Übergabe- oder Abholdatum und endet am individuell vereinbarten Vertragsende.

Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Unternehmens.

Der Kunde kann den Vertrag unter Einhaltung einer schriftlichen Kündigungsfrist von 14 Tagen vor dem vereinbarten Vertragsende kündigen, sofern keine anderslautende Individualvereinbarung besteht.

Am Vertragsende ist das Fahrzeug samt Zubehör vollständig und in vertragsgemässem Zustand zurückzugeben oder eine Abholung durch das Unternehmen zu ermöglichen. Der Kunde hat das Unternehmen hierfür mindestens 48 Stunden im Voraus zu informieren.

Erfolgt keine rechtzeitige Rückgabe oder kann keine Rücknahme organisiert werden, ist das Unternehmen berechtigt, den Vertrag, um jeweils einen weiteren Monat zu den bisherigen Konditionen zu verlängern oder die sofortige Herausgabe des Fahrzeugs zu verlangen.

Die Monatsrate basiert auf einer 30-Tage-Referenz und wird anteilig nach der tatsächlichen Anzahl Kalendertage berechnet.

Kündigung und vorzeitige Vertragsbeendigung

Ordentliche Kündigungen haben schriftlich unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu erfolgen.

Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Kunden bleiben sämtliche bis zum effektiven Vertragsende angefallenen Mietraten, Gebühren, Sonderzahlungen und Zusatzkosten geschuldet. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Sonderzahlungen, Anzahlungen oder Vorauszahlungen ist ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, unberechtigter Fahrzeugweitergabe, vertragswidriger Nutzung, grober Pflichtverletzung, falschen Angaben des Kunden, Gefährdung des Fahrzeugs oder fehlender Erreichbarkeit trotz angemessener Kontaktversuche.

Im Falle einer fristlosen Kündigung ist das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben.

Zahlungen, Gebühren, Sonderzahlung und Kaution

Sämtliche Zahlungen sind im Voraus fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Das Unternehmen ist berechtigt, die hinterlegte Zahlungsmethode mit sämtlichen aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Beträgen zu belasten, insbesondere mit Mietraten, Sonder- und Vorauszahlungen, Kautionen, Schäden, Selbstbehalten, Mehrkilometern, Bussen und sonstigen Gebühren, Reinigungskosten, Verwaltungsaufwand, Inkassokosten sowie allen weiteren offenen Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis entstehen.

Eine vereinbarte Sonderzahlung, Anzahlung oder Vorauszahlung dient der Reduktion der laufenden Monatsraten sowie der vertraglichen Kalkulation des Mietverhältnisses. Sie stellt keine Kaution dar und ist grundsätzlich nicht rückerstattbar, insbesondere bei vorzeitiger Rückgabe, vorzeitiger Vertragsbeendigung, Nichtabholung oder verkürzter Nutzung.

Das Unternehmen kann zusätzlich eine rückzahlbare Kaution verlangen. Diese dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Eine Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Vertragsende und nach abschliessender Prüfung allfälliger Forderungen.

Bei Zahlungsverzug können Mahn-, Bearbeitungs-, Verzugs- und Inkassokosten erhoben werden.

Schutz und Haftung

Das Fahrzeug wird mit dem vertraglich vereinbarten Schutzpaket bereitgestellt. Dieses Schutzpaket stellt keine Versicherung dar, sondern eine vertragliche Regelung zur Begrenzung bestimmter Risiken gemäss individueller Vereinbarung.

Der Kunde haftet für jeden Schadenfall bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts sowie für alle Schäden, Kosten oder Folgeschäden, die nicht vom Schutzpaket umfasst sind.

Jeder einzelne Schaden, Unfall, Verlust oder sonstiger voneinander unabhängiger Vorfall gilt als separater Schadenfall. Der vereinbarte Selbstbehalt sowie allfällige Zusatzkosten können pro Schadenfall separat erhoben werden.

Der Kunde ist verpflichtet, jeden Schaden, Unfall, Diebstahl, Vandalismus, Verlust, technischen Defekt oder sonstigen Vorfall unverzüglich, spätestens innert 24 Stunden, dem Unternehmen zu melden.

Bei Unfällen werde unverzüglich die Polizei oder andere zuständige Behörden informieren.

Nicht gemeldete oder verspätet gemeldete Schäden sowie unvollständige Angaben können zum Wegfall oder zur Einschränkung des Schutzpakets sowie zu zusätzlichen Kosten führen.

Sofern ein Schutzpaket mit null Selbstbehalt vereinbart wurde, behält sich das Unternehmen das Recht vor, dieses Schutzpaket im Einzelfall anzupassen, auszusetzen oder durch ein anderes Schutzpaket zu ersetzen, insbesondere bei wiederholten oder groben Vertragsverletzungen, missbräuchlicher oder unsachgemässer Fahrzeugnutzung, Zahlungsrückständen oder Zahlungsverzug sowie bei auffälligem oder erhöhtem Schadensverlauf.

Eine Anpassung erfolgt nach pflichtgemässem Ermessen des Unternehmens unter Berücksichtigung des Risikoprofils. Der Kunde wird über eine solche Anpassung informiert.

Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf ausschliesslich durch berechtigte und vom Unternehmen akzeptierte Fahrer genutzt werden. Untersagt sind insbesondere die Untervermietung, die gewerbliche Weitergabe, die motorsportliche Nutzung, Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, die Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken, die Überladung des Fahrzeugs, die Nutzung entgegen den Herstellervorgaben sowie Fahrten in gesperrte oder nicht zugelassene Gebiete ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens.

Der Kunde hat das Fahrzeug sorgfältig, schonend und gemäss AGBs zu behandeln.

Kilometerregelung und Kilometerberichte

Das vereinbarte Kilometerkontingent ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Mehrkilometer werden nach dem vereinbarten Tarif verrechnet. Kann der Kilometerstand aufgrund von Defekt, Manipulation oder fehlenden Daten nicht zuverlässig festgestellt werden, ist das Unternehmen berechtigt, den voraussichtlichen Kilometerverbrauch nach Treu und Glauben angemessen zu schätzen.

Das Unternehmen stellt dem Kunden jeweils am 25. eines Monats ein Formular zur Erfassung der monatlich gefahrenen Kilometer zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Formular vollständig auszufüllen und innerhalb von sieben Tagen nach Versand einzureichen. Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Einreichung ist das Unternehmen berechtigt, eine Verwaltungsgebühr gemäss den vertraglichen Bestimmungen zu erheben.

Bussen, Gebühren und Abgaben

Der Kunde haftet vollumfänglich für sämtliche während der Mietdauer anfallenden Verkehrsbussen, Parkgebühren, Mautkosten ausserhalb der Schweiz, Verwaltungsstrafen, Abschleppkosten, behördlichen Gebühren sowie sämtliche sonstigen fahrzeug- oder nutzungsbezogenen Abgaben.

Das Unternehmen ist berechtigt, Behörden oder zuständigen Stellen die zur Bearbeitung erforderlichen Kundendaten weiterzugeben.

Für die Bearbeitung kann pro Vorgang eine angemessene Administrationsgebühr erhoben werden.

Die Schweizer Autobahnvignette wird, sofern gesetzlich erforderlich oder vertraglich vereinbart, bereitgestellt.

Nichterfüllung, Fahrzeugrückforderung und Schlussbestimmungen

Kommt der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere bei Zahlungsverzug, Verletzung der Sorgfaltspflicht, Nichterreichbarkeit, verweigerter Rückgabe oder sonstigen Vertragsverletzungen, ist das Unternehmen berechtigt, das Fahrzeug jederzeit zurückzufordern, den Vertrag fristlos zu kündigen, sämtliche offenen Forderungen geltend zu machen, Inkasso- oder rechtliche Schritte einzuleiten sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Rückforderung, Sicherstellung oder Wiedererlangung des Fahrzeugs entstehenden Kosten dem Kunden zu belasten.

Richtlinien für grenzüberschreitende Fahrten

Die Fahrzeuge können in allen europäischen Ländern außer Albanien, Belarus, Bosnien, dem Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, der Türkei, der Region Kaliningrad und der Ukraine gefahren werden. Für grenzüberschreitende Fahrten fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet, die Vermietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren, und es muss im Vorfeld keine Genehmigung eingeholt werden.

Haftungsbeschränkung

Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) ist eine optionale Deckung, die die Haftung des Mieters bei Diebstahl, versuchtem Diebstahl oder Beschädigung der Karosserie des Fahrzeugs reduziert, sofern das Fahrzeug gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Bedingungen der Mietvereinbarung verwendet wird. Ist die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter vollständig für das Fahrzeug. Die CDWTP kann erworben werden, wenn sie nicht bereits in der Buchung enthalten ist. Wenn sie in der Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung je nach Fahrzeugklasse zwischen 1500 CHF und 3000 CHF (ohne MwSt.). Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung oder Diebstahl eines Fahrzeugs fällig. Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz ist keine Versicherung.

Streitbeilegung bei Schadensansprüchen

Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte unter Customerservice@enterprise.ch an unsere Schadensersatzabteilung.

Pannenhilfe

Der Pannendienstschutz ist eine optionale Deckung, die vom Mieter ausgewählt werden kann. Er deckt die Kosten für Übernachtung und Weiterfahrt mit dem Taxi, Zug oder Bus für alle Mitfahrer im Fahrzeug bis zu einem Gesamtkostenwert von 500 CHF ab. Bei Bedarf wird in der Schweiz innerhalb von 24 Stunden ein Ersatzfahrzeug geliefert. Sie müssen alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anmietungen einhalten, um die Vorteile des Pannendienstschutzes zu nutzen. Der Pannendienstschutz deckt auch die Kosten für Reparatur/Ersatz in folgenden Fällen ab:- Falschbetankung (nur wenn der Mieter dies bemerkt und das Vermietungsunternehmen informiert, bevor er den Motor nach dem Tanken startet)- Verlust des Fahrzeugschlüssels oder Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen- Starthilfe, wenn die Batterie leer ist- leerer Kraftstofftank.

Zusatzhaftpflichtschutz

Ein Zusatzhaftpflichtschutz (SLP) bzw. eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, kostenlos und in allen Preisen enthalten. Alle Fahrzeuge unserer Fahrzeugflotte verfügen über Versicherungsschutz gegen Sachschäden oder Verletzungen, die Dritten oder dem Eigentum von Dritten im Zusammenhang mit einem Unfall, an dem das Mietfahrzeug beteiligt ist, entstehen. Wenn Sie diese Option auswählen, müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermietungsunternehmens befolgen, um die Vorteile der Versicherungsbestimmungen in Anspruch nehmen zu können. 

Zusatzhaftpflichtschutz (SLP) – Ausschlüsse/Annullierungen

Zusatzhaftpflichtversicherung – Die Haftpflichtversicherung wird unwirksam, wenn der Schaden durch Folgendes verursacht wird: Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol oder grobe Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit.

Ohne Selbstbeteiligung

Der Schutz ohne Selbstbeteiligung (ZE) ist eine optionale Deckung, die der Mieter auswählen kann. ZE kann nur erworben werden, wenn Haftungsbeschränkung und Diebstahlschutz (CDWTP) ausgewählt wurde oder in der Reservierung enthalten ist. Durch den Erwerb von ZE reduziert sich die Haftung des Kunden bei Schäden an der Karosserie, den Reifen, den Felgen oder der Windschutzscheibe sowie bei Diebstahl oder versuchtem Diebstahl des Mietfahrzeugs auf 0 CHF. Sie müssen alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anmietungen einhalten, um die Leistungen von ZE in Anspruch nehmen zu können.

Damage Waiver Ausschlüsse / Ungültigkeit

Die Collision Damage Waiver und der Diebstahlschutz decken folgende Schäden nicht ab: Nicht Einhaltung der Mietrichtlinien, Reifenpannen, Felgenschäden, Innenschäden, falsches Betanken, Dachschäden, Unterbodenschäden, Schäden an Lichtern oder Leuchten, Schäden durch Wetter, Naturkatastrophen, Schäden durch Unruhen oder zivile Unruhen sowie Schäden durch gefährliche Stoffe.

Die Collision Damage Waiver und der Diebstahlschutz werden zudem ungültig, wenn der Schaden verursacht wird durch: Nicht-Sichern der Fahrzeugschlüssel, Nicht-Verriegeln des Fahrzeugs, nicht autorisierte Reparaturen am Fahrzeug, Nutzung durch einen nicht autorisierten Fahrer, Nutzung durch einen nicht lizenzierten Fahrer, Nutzung zu gewerblichen Personen- oder Gütertransporten (Hire and Reward), Nutzung des Fahrzeugs für illegale Zwecke oder zur vorsätzlichen Schädigung von Personen oder Eigentum, Rennen, Pacemaking, Fahrunterricht, Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, Nutzung des Fahrzeugs ausserhalb des Landes ohne unsere Zustimmung, Überladung des Fahrzeugs mit mehr Personen als Sicherheitsgurte vorhanden sind, Abschleppen, Fahren abseits regulär unterhaltener Strassen, Off-Road-Nutzung, Transport gefährlicher oder schädlicher Substanzen oder vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Handlungen.

Schutz ohne Selbstbeteiligung – Ausschlüsse/Unwirksamkeit

Der Schutz ohne Selbstbeteiligung deckt Folgendes nicht ab: Nicht Einhaltung der Mietrichtlinien, Innenraumschäden, Schäden am Fahrgestell, Schäden durch Aufstände oder zivile Unruhen, Schäden durch gefährliche Stoffe, Schäden durch Verwendung des falschen Kraftstoffs oder Unterlassung geeigneter Maßnahmen zum Sichern der Fahrzeugschlüssel oder anderer Einrichtungen zum Entsperren und/oder Starten des Fahrzeugs. Der Schutz ohne Selbstbeteiligung (ZE) wird unwirksam, wenn der Schaden durch Folgendes verursacht wird: unterlassener Schutz der Fahrzeugschlüssel, unterlassenes Abschließen des Fahrzeugs, nicht genehmigte Reparaturen am Fahrzeug, Nutzung durch einen nicht autorisierten Fahrer, Nutzung durch einen Fahrer ohne Führerschein, gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs, Nutzung des Fahrzeugs für illegale Zwecke oder mutwilliges Verursachen von Schaden an Mensch oder Eigentum, Raserei, zu dichtes Auffahren, Fahrunterricht, Nutzung des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, Nutzung des Fahrzeugs außerhalb des Landes ohne unsere Genehmigung, Transport von mehr Mitfahrern als Sicherheitsgurte zur Verfügung stehen, Abschleppen, Offroad-Fahren, Transportieren von gefährlichen oder giftigen Substanzen, bewusste oder grobe Fahrlässigkeit.